Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung zwischen „Mein Fitnessclub“ und einem Vertragspartner, der das Anmeldeformular unterzeichnet hat (im Folgenden als „Mitglied“ bezeichnet).
1. Das Mitglied ist berechtigt die Einrichtungen von „Mein Fitnessclub“ zu den offiziellen Zeiten zu benutzen. Die Öff-nungszeiten werden durch den Aushang bekannt gegeben. „Mein Fitnessclub“ ist berechtigt, dass Fitnesstudio imJahr 30 Tage zu schließen. Die Schließung kann an einzelnen Tagen oder zusammenhängend erfolgen.
2. Der monatliche Beitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig. Die Betreuungs- und Verwaltungspauschale ist vierteljähr-lich fällig.
3. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
4. „Mein Fitnessclub“ ist berechtigt, den monatlichen Beitrag aufgrund steigender Kosten jährlich um 2 € zu erhöhen. “Mein Fitnessclub” wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monat wirksam. Das vorgenannte gilt auch für den Fall von Preissenkungen aufgrund gesunkener Kosten.
5. Ändert sich der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
6. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und Bundeswehr für einen im voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprüngliche vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grundbleibt unberührt.
7. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten von „Mein Fitnessclub“ zurückzuführen.
8. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben oder Gesundheit betrifft.
9. Änderungen des Namens, der Adresse, der Telefonnummer und der Bankverbindung des Mitglieds sind „Mein Fitnes-sclub“ unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühr der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds. Es steht dem Mitglied frei, einen geringeren Schaden, als den geltend gemachten Schaden nachzuweisen.
10. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Um persönliche Abgabe wird gebeten. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen und muss vom Mitglied bzw. Vertretungsberechtigten unterzeichnet werden. Kündigung per E-Mail ist ausdrücklich ausgeschlossen und nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichenKündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. “Mein Fitnessclub” ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme derHauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. “Mein Fitnessclub” wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
12. “Mein Fitnessclub” ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
13. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt die Wirksamkeit des Vertrages, sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.